Was sind AK-Wahlen?

Die Arbeiterkammer ist in erster Linie für ihre Serviceleistungen bekannt. Kaum eine/r der nicht schon die Leistungen der Arbeiterkammern in der einen oder anderen Form in Anspruch genommen hat: Die AK berät in arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Fragen und leistet wertvolle Arbeit im Bereich des KonsumentInnenschutzes.

Was wird gewählt?

Gewählt wird die politische Zusammensetzung der AK-Vollversammlung, des ArbeitnehmerInnenparlaments für die nächsten fünf Jahre. Dieses beschließt die grundlegende politische und inhaltliche Arbeit der Arbeiterkammern.

Die ArbeitnehmerInnenparlamente werden auf Landesebene gewählt. Die Vollversammlungen der jeweiligen Länderarbeiterkammern beschicken schließlich auf Basis des Wahlergebnisses die Bundesarbeitskammer, das Bundes-ArbeitnehmerInnenparlament.

Wie zu den Nationalratswahlen kandidieren auch zu den AK-Wahlen unterschiedliche Listen und Fraktionen – meist Gruppierungen, die auch in den Gewerkschaften ihre fixe Verankerung haben.

Wann, wo, wie wird gewählt?

Wahltermine

Die Arbeiterkammerwahlen finden im Frühjahr 2014 über ganz Österreich verteilt zu unterschiedlichen Wahlterminen statt. Gewählt werden jeweils die ArbeitnehmerInnenparlamente – die AK-Vollversammlungen – der Länderarbeiterkammern. Die Wahlen finden zu folgenden Terminen in folgenden Bundesländern statt:

Vorarlberg:  27. Jänner – 6. Februar 2014
Salzburg:  27. Jänner – 7. Februar 2014
Tirol:  27. Jänner – 7. Februar 2014
Kärnten:  3. März – 12. März 2014
Wien:  11. März – 24. März 2014
Oberösterreich: 18. März – 31. März 2014
Steiermark: 27. März – 9. April 2014
Burgenland: 31. März – 9. April 2014
Niederösterreich: 6. Mai – 19. Mai 2014

Wählen im Betrieb des ASBÖ Wien:

19.03.2014 von 05:45 Uhr bis 16:00 Uhr

20.03.2014 von 05:45 Uhr bis 16.00 Uhr

21.03.2014  von 05.45 Uhr bis 12.00 Uhr

Wo: Im Mannschaftsraum 2. Stock ASBÖ Hollergasse

Achtung! Solltest Du zu am Wahltag im Betrieb voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein, unbedingt eine Wahlkarte beantragen! Damit bleibt Dein Wahlrecht gesichert.

Wählen per Wahlkarte

Alle wahlberechtigten ArbeitnehmerInnen, die kein Wahllokal im Betrieb haben– in der Regel, weil dieser zu klein ist – erhalten eine Wahlkarte zugeschickt. Bestimmte Gruppen sind zwar wahlberechtigt (z.B. Arbeitslose, ArbeitnehmerInnen in Karenz, geringfügig Beschäftigte …) müssen aber eine Wahlkarte beantragen. Mit dieser kannst Du entweder in einem öffentlichen Wahllokal wählen oder per Briefwahl – allerdings innerhalb des Wahlzeitraumes.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind einmal alle AK-zugehörigen ArbeitnehmerInnen – unabhängig von ihrer StaatsbürgerInnenschaft – die an einem bestimmten Stichtag in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. AK-zugehörige ArbeitnehmerInnen sind dabei alle Beschäftigten in der Privatwirtschaft – ArbeiterInnen wie Angestellte – aber auch öffentlich Bedienstete in ausgegegliederten Betrieben – z.B. in Krankenhäusern, an Universitäten, in öffentlichen Verkehrsbetrieben. Wahlberechtigt ist jedenfalls jede/r, der/die AK-Umlage zahlt.

Weiters wahlberechtigt sind auch Arbeitslose, die eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beziehen und seit 1. Jänner 2008 auch freie DienstnehmerInnen.

Wie Karenzierte, Zivis und  geringfügig Beschäftigte zu ihrem AK-Wahlrecht kommen

Achtung! Karenzierte, geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge, Zivil– und Präsenzdiener werden nicht automatisch als WählerInnen erfasst, sondern müssen sich eigens in die WählerInnenliste aufnehmen lassen. Wie das geht?

  • Du bekommst von der AK ein Schreiben, wie Du Dich als WählerIn erfassen lassen kannst
  • Außerdem kannst Du auf den entsprechenden AK-Homepages nachschauen
  • Innerhalb der vorgegebenen Frist muss Dein Antrag auf Aufnahme in das WählerInnen-Verzeichnis bei der AK eingelangt sein (schriftlich oder über die jeweilige Homepage deiner Länder AK)
  • Das AK-Wahlbüro entscheidet vorläufig über die Aufnahme in die WählerInnenliste
  • Während der Auflage der WählerInnenliste kannst Du schriftlich gegen die Nichtaufnahme Einspruch erheben
  • Die Hauptwahlkommission entscheidet endgültig und informiert Dich davon

Alle Wahlberechtigten, deren Wohnadresse die Arbeiterkammer kennt, werden schriftlich über die AK-Wahlen verständigt. Wenn Du entsprechende Post bekommst, dann ist alles in Ordnung.

Da die Erstellung der WählerInnenliste kompliziert ist, können Fehler passieren. Daher ist es wichtig, dass Du Dich davon überzeugst, dass Du nicht irrtümlich übersehen wurdest. Sicherheitshalber solltest Du zeitgerecht Einsicht in die WählerInnenliste nehmen (per Homepage oder auf der AK) und erforderlichenfalls Einspruch erheben (Formular ebendort) und Dich hineinreklamieren. Aber Vorsicht: Die Einspruchsfrist ist sehr kurz, pass bitte auf, dass Du sie nicht übersiehst!

Für weiter Fragen bzgl. der AK-Wahl stehen dir folgen KollegInnen zur Verfügung:

Gerhard Wöhrer, Wilhelm Zeichmann, Adreas Horak, Sandra Skerlan und Laura Honea

AK Wahlen 2014 Spot

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