Antrag von der Fuhrparkleitung

Liebe Kollegen und Kolleginnen!

 

Aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation hat unser Arbeitgeber beim zuständigen Arbeitsinspektorat den Antrag auf Beschäftigung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen über die zulässigen Höchstgrenzen gemäß §20AZG eingebracht.

Diesem Antrag wurde vom Arbeitsinspektorat auch stattgegeben!!

Das bedeutet für uns als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, dass bis Ende September unter Umständen die Ruhezeiten nicht eingehalten werden müssen und etwaige Überstunden anfallen können sowie auch sonstige Abänderungen stattfinden können!

Jede Verlängerung dieses Zustandes benötigt die Zustimmung des Arbeitsinspektorates!

 

Bei Fragen wendet Euch bitte an die Fuhrparkleitung beziehungsweise könnt ihr euch auch an uns wenden.

 

Euer Betriebsrat

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