Wer ist wahlberechtigt?
Sind Sie am 3. Dezember 2018 in Wien unselbständig beschäftigt bzw. freie/r DienstnehmerIn und AK Mitglied, dann sind Sie wahlberechtigt. Für andere gilt…
Automatisch wahlberechtigt sind alle ArbeitnehmerInnen, die am Stichtag 3. Dezember 2018 Mitglied der Arbeiterkammer Wien sind und AK-Umlage bezahlen.
Wer wird gewählt?
Mit Ihrer Teilnahme an der AK Wahl bestimmen Sie den politischen Kurs Ihrer Interessenvertretung für die nächsten fünf Jahre.
Gewählt wird die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien. Die Vollversammlung ist das höchste Gremium der Arbeiterkammer. Dieses „ArbeitnehmerInnenparlament“ besteht aus 180 Kammerrätlnnen. Aus dem Kreis der Vollversammlung werden die/der PräsidentIn, die VizepräsidentInnen und der Vorstand der Arbeiterkammer gewählt. Die Vollversammlung beschließt und kontrolliert das Budget der Arbeiterkammer. Die KammerrätInnen können in den Ausschüssen der AK Einfluss auf Gesetzgebung nehmen.
Die KandidatInnenlisten der wahlwerbenden Gruppen, die zur Wahl stehen, werden im Februar 2019 veröffentlicht.
Bei der AK Wahl kann grundsätzlich jedes AK Mitglied gewählt werden, das folgende Voraussetzungen erfüllt: Die/der WahlwerberIn muss am Stichtag (3. Dezember 2018) das 19. Lebensjahr vollendet haben. Sie/Er muss in den letzten zwei Jahren in Österreich mindestens sechs Monate an AK zugehörigen Beschäftigungszeiten aufweisen und darf von der Wählbarkeit zum Nationalrat nicht ausgeschlossen sein (Staatsangehörigkeit ist irrelevant).
Die Arbeiterkammer ist als gesetzliche Interessenvertretung nur ihren Mitgliedern gegenüber verpflichtet. Sie vertritt unabhängig von Staat, Regierung und Wirtschaft die Interessen ihrer Mitglieder.
Wie? Was? Wann? —> Hier Videos zur AK Wahl 2019