Ab 1.1.2014 mit dem Behindertenpass nach dem Bundesbehindertengesetz 50% Ermäßigung auf ÖBB-Standard Einzelfahrkarten.
Die ÖBB machen es ihren KundInnen einfacher. Menschen mit Behinderung erhalten ab 1.1.2014 auch ohne Vorteilscard 50 % Ermäßigung auf ÖBB Standard-Einzelfahrkarten – damit entfallen Vorteilscard Blind, Spezial und Schwerkriegsbeschädigt.
Einzige Voraussetzung für die Ermäßigung: Ein österreichischer Behindertenpass oder ein österreichischer Schwerkriegsbeschädigtenausweis gemäß Bundesbehindertengesetz mit dem Eintrag des Grads der Behinderung von mindestens 70 % oder mit dem Vermerk „Der/die InhaberIn kann die Fahrpreisermäßigung nach Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“. Der genannte Ausweis muss im Zug mitgenommen werden.
Reisende, welche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können wie bisher folgende Vorteile nutzen:
– Rabatt von 50 % auf ÖBB-Standard-Einzelfahrkarten für Reisende
– Sitzplatzreservierung gratis
– Rollstuhlplatz gratis
– Eine Begleitperson reist gratis mit, sofern die Notwendigkeit nachgewiesen werden kann. Im ÖBB Tarif ist dazu verankert, dass bei blinden Menschen oder Menschen im Rollstuhl eine Begleitperson gratis mitreisen kann. Ebenso gilt der Eintrag im Behindertenpass „Bedarf einer Begleitperson“ als Nachweis.
– Ein Assistenzhund reist gratis mit, sofern der Bedarf nachgewiesen kann. Als Nachweis dafür gilt der Eintrag im Behindertenpass „stark sehbehindert“ oder „Blind“ oder die Kennzeichnung des Hundes mit dem entsprechenden Geschirr als Assistenzhund.
Bis 31.12.2013 kann an ÖBB-Personenkassen noch eine Vorteilscard Blind, Spezial oder Schwerkriegsbeschädigt bestellt werden. Alle im Umlauf befindlich Vorteilscard’s können bis zum Ende ihrer Gültigkeit wie gewohnt genutzt werden.
Mit kollegialen Gruß!
G. Wöhrer
Zert. BVP
Quelle: KOBV Wien