Kategorie: BR-Info
17.5.2022 – Als Notfallsanitäter verfügte der Kläger über besondere Notfallkompetenzen; seine Tätigkeit sei aber nicht mit der des diplomierten Krankenpflegepersonals vergleichbar, entschied der Oberste Gerichtshof.

Die interne Überprüfung des Betriebsratsfonds erfolge am 18. März 2022 durch den gewählten Rechnungsprüfer Lukas Köck in Anwesenheit des Kassenverwalters Andreas Graf und dem Betriebsratsvorsitzenden