Der Betriebsrat…
ist als Organ der Arbeitnehmerschaft zur Wahrnehmung und Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb berufen.
Die rechtlichen Grundlagen der Betriebsratstätigkeit sind im Arbeitsverfassungsgesetz geregelt. Über den Betriebsrat haben die Arbeitnehmer Mitwirkungsrechte bei der Gestaltung der sie unmittelbar berührenden betrieblichen Ordnung.
Funktion des Betriebsrates
Der Betriebsrat ist der gesetzliche Vertreter der Solidarinteressen der Arbeitnehmer. Zu diesen Solidarinteressen zählt aber auch der Schutz des einzelnen Arbeitnehmers, der durch die Entscheidung des Arbeitgebers benachteiligt wurde.
Für den Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer eine Pflichtaufgabe. In seiner Tätigkeit sind dem Betriebsrat gegenüber dem einzelnen Arbeitnehmer im Betrieb besondere Verhaltenspflichten auferlegt. So sind etwa die Mitglieder des Betriebsrats zur Verschwiegenheit über persönliche Verhältnisse der Arbeitnehmer verpflichtet.
Neben der Vertretungsfunktion für die Belegschaft als Ganzes oder den einzelnen Arbeitnehmer hat
der Betriebsrat auch eine
- Informations-
- Steuerungs-
- und Kommunikationsfunktion
im Betrieb.
Er ist – vereinfacht gesagt – das Bindeglied zwischen der Belegschaft und der Betriebsführung.
Unser Aufgabenspektrum
umfasst unter Anderem:
Wir setzen uns für lebbare Arbeitsbedingungen ein:
z.B. Dienstpläne, die Betreuungsverpflichtungen berücksichtigen und Familie und Beruf leichter vereinbaren lassen
Wir kontrollieren die Einhaltung der Gesetze, Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen:
z.B. Pausenregelungen bei Bildschirmarbeit, Ersatzruhezeiten… und nehmen Euer Mitspracherecht bei Versetzungen und Kündigungen wahr
Wir achten darauf, dass mit Konflikten im Betrieb möglichst konstruktiv umgegangen wird:
z.B. klare Rahmenbedingungen durch Betriebsvereinbarungen, Vermittlungsgespräche, beibeziehen von MediatorInnen und MobbingberaterInnen
Wir achten auf ein gutes Betriebsklima und fördern ein Miteinander im Unternehmen:
z.B. mit Betriebsausflügen und anderen sozialen Aktivitäten