Sanitäter fallen wieder in die Schwerarbeiterregelung!
Nachdem im Vorjahr die Berufsgruppe der SanitäterInnen von der Schwerarbeiterliste gestrichen wurde, hat sich der Fachausschauss Soziale Dienste der Vida, in dem ich Mitglied bin, dafür eingesetzt, die Sanitäter wieder in die Schwerarbeiterliste aufzunehmen.
Und siehe da, es hat ein Jahr gedauert, aber es ist jetzt offiziell!
Die Regelung sieht folgendermaßen aus:
Die KollegInnen müssen 6 Nachtdienste pro Monat über einen Zeitraum von 8 Jahren leisten. Dies muss der Arbeitgeber ab dem 40. Lebensjahr melden. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, dann kommt man in den Genuss die Schwerarbeiterregelung für die Pension in Anspruch nehmen zu können.
Euer,
Willi Zeichmann