Liebe Kollegen/innen!
Lt. § 33 (2) des drzt. gültigen KV -> Für alle Arbeitnehmer, die an einem dieser Tage Dienst haben, ist ein bezahlter Ersatztag im Ausmaß der Arbeitszeit am 24.12. bzw. 31.12. zu gewähren.
INFO: Diese “Ersatztage” = “Freizeitschein abgeben” müsst ihr im 1. Quartal sprich bis zum 31.3. 2013 nehmen!
Sonderregelungen gibt es für KollegInnen, welche an diesen Tagen aus dem Nachtdienst kommen bzw. gehen. Hier werden, so wie letztes Jahr, anstatt der 7 Stunden bzw. 5 Stunden, komplette 12 Stunden gewährt.
Jede/r der dies vergisst, schenkt diese Stunden “quasi” der Firma!
Eure Betriebsräte