Video zur ArbeitnehmerInnenveranlagung
10 Schritte zur ArbeitnehmerInnenveanlagung
LEITFADEN FÜR DIE ARBEITNEHMERVERANLAGUNG 2013
Tipps für Studierende – Studium und berufstätig?
Pendlerrechner – Pendlerpauschale
Ach ja liebe KollegInnen, hier noch ein wichtiger Hinweis!
Wenn eine freiwillig beantragte Arbeitnehmerveranlagung eine Steuernachzahlung zur Folge hat, dann besteht die Möglichkeit, dass ihr den Antrag wieder zurückziehen könnt. Der Steuerbescheid wird dann aufgehoben. Das ist sogar ganz einfach, und ihr benötigt nicht einmal ein Formular.
Es genügt ein kurzes, formloses Schreiben („Ich ziehe den Antrag … zurück“) innerhalb der Berufungsfrist von vier Wochen ab Zustellung des Bescheids an Ihr zuständiges Finanzamt. (Wichtig! Bei Onlineanträgen ist das Zustelldatum im “Posteingang” auf Finanzonline zu berücksichtigen!)
Solltest du noch Fragen haben, dann stehe ich dir gerne zur Verfügung!
Mit kollegeialen Grüßen