Werte Kolleginnen & Kollegen!
Wie ihr bereits erfahren habt, gibt es bei den Pausen keine Verlängerungen mehr und die Suchzeit von 15 Minuten wurde auf 10 Minuten gekürzt. Auch dieser „Wirrwarr“ mit dem Beginn der Pausenzeiten wurde geändert und vereinfacht. Die „Schere zwischen ALT & NEU“ wurde somit erfolgreich abgeschafft!
Alle ArbeitnehmerInnen bekommen nun € 6,50 Mittagsgeld!*
Bei den „älteren Verträgen“ sind das € 1,50 bzw. € 3,87 bei den
„neuen Verträgen“ pro geschriebenem Mittagsgeld mehr!
Dies entspricht hochgerechnet bei 25 Tagen ein Zusatz von:
monatlich € 37,50 bzw. € 96,75
jährlich € 450,00 bzw. € 1161,00
*Erklärung zur Pausenregelung NEU:
Die Pause hat frühestens zu Beginn der 4. Stunde und spätestens vor Beginn der 6. Stunde Arbeitszeit zu beginnen.
Zur gesetzlichen Mittagspause im Ausmaß von 30 Minuten (unbezahlte Zeit) erhält jeder Arbeitnehmer eine bezahlte Suchzeit von 10 Minuten. Die Arbeitszeiteinteilung hat so zu erfolgen, dass dem Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin zwischen 22:00 bis 1:00 Uhr im Nachtdienst die Möglichkeit eingeräumt wird, seine bzw. ihre laut AZG festgelegte Pause einzuhalten. Die Einsätze sind so einzuteilen, dass die festgelegte Pause – wenn möglich – am eingeteilten Stützpunkt gehalten wird. Kann die festgelegte Pause nicht am eingeteilten Stützpunkte eingehalten werden, so erhält der/die ArbeitnehmerIn Diäten von € 6,50.
Für weitere Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung!
Eure Betriebsräte
Gefällt mir! Hätten wir früher auch schon gern gehabt!