Interessanter Beitrag der Arbeiterkammer

Schikanen im Krankenstand sind in der Arbeitswelt trauriger Alltag ……. mehr zum Artikel

Die AK fordert insbesondere:

  • Bei einer einvernehmlichen Lösung muss der Betriebsrat verpflichtend beigezogen werden und eine Woche Zeit haben, um die Sach- und Rechtslage mit dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin zu beraten. In Betrieben ohne Betriebsrat soll der Arbeitnehmer bzw die Arbeitnehmerin die Möglichkeit haben binnen längstens einer Woche von der einvernehmlichen Lösung zurückzutreten.
  • Wirksame Maßnahmen gegen die Überwälzung des Lohnfortzahlungsrisikos auf die ArbeitnehmerInnen und die BeitragszahlerInnen. Die Entgeltfortzahlung soll auch bei einvernehmlicher Auflösung so lange gewährt werden, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, also bis zum Ende des Krankenstandes.
  • Ausbau der öffentlichen Kontrolle der korrekten Entlohnung (verstärkte Kontrolle korrekter Arbeitszeitaufzeichnung durch die Arbeitsinspektorate, verstärkte Kontrolle des Anspruchslohns durch die Gebietskrankenkassen, ausreichende personelle und sachliche Ausstattung der Kontrollbehörden); Stärkung der Kontrollbefugnisse der Betriebsräte hinsichtlich der Entlohnung und sonstiger Arbeitsbedingungen – auch in Bezug auf im Betrieb beschäftigte Leiharbeitskräfte; wirksame Sanktionssysteme.

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