OGH entschied: Notfallsanitäter auf Portiertätigkeit verweisbar?

17.5.2022 – Als Notfallsanitäter verfügte der Kläger über besondere Notfallkompetenzen; seine Tätigkeit sei aber nicht mit der des diplomierten Krankenpflegepersonals vergleichbar, entschied der Oberste Gerichtshof. Im Vordergrund stünden …

 

… Für eine Angestelltentätigkeit in Form der Verrichtung höherer, nicht kaufmännischer Dienste sei eine größere Selbständigkeit und Denkfähigkeit, höhere Intelligenz, Genauigkeit und Verlässlichkeit nötig, …

-> hier zum gesamten Artikel der Versicherungsjournal.at

zusammenhängende Posts

Schreibe einen Kommentar

Keine Internetverbindung