17.5.2022 – Als Notfallsanitäter verfügte der Kläger über besondere Notfallkompetenzen; seine Tätigkeit sei aber nicht mit der des diplomierten Krankenpflegepersonals vergleichbar, entschied der Oberste Gerichtshof. Im Vordergrund stünden …
… Für eine Angestelltentätigkeit in Form der Verrichtung höherer, nicht kaufmännischer Dienste sei eine größere Selbständigkeit und Denkfähigkeit, höhere Intelligenz, Genauigkeit und Verlässlichkeit nötig, …
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