Werte Kolleginnen & Kollegen!
Die Leitung RKT bietet interessierten hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Ausbildung des Rettungsführerscheines an.
Das Führerscheingesetz, §1 Abs. 3, erlaubt Lenkerinnen und Lenkern mit einer gültigen Lenkerberechtigung der Klasse B nach dem Erwerb des Rettungsführerscheins die Möglichkeit des Lenkens von Rettungsfahrzeugen bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 5500kg. Voraussetzung dafür ist die Ausbildung innerhalb der Organisation deren Fahrzeuge gelenkt werden sollen. Der Rettungsführerschein gilt nur Organisationsintern, in Zusammenhang mit einem österreichischen Führerschein der Klasse B und ausschließlich für Fahrten im Zusammenhang mit rettungsdienstlichen Aufgaben innerhalb Österreich.
Voraussetzungen:
– Österreichischer Führerschein Klasse B
– Mindestens 2 Jahre aufrechte KTW-Lenkberechtigung
– Keine Führerscheinbefristung
– Keine gerichtliche Verurteilung bzw. anhängige Gerichtsverfahren für Verkehrsunfälle mit Personenschaden in den letzten 5 Jahren
– Mindestalter 21 Jahre
– Ärztliches Attest (analog C-Schein) über Tauglichkeit
Für Anmeldungen und Informationen bitte die Leitung RKT kontaktieren.
Mit kollegialen Grüßen
Eure Betriebsräte