Werte Kolleginnen & Kollegen!
Kaum hat das 2016 begonnen, haben wir Neuigkeiten zu Berichten!
Das bringt das neue Jahr
Konkurrenzklauseln
Nur mehr für ArbeitnehmerInnen, die mindestens € 3.240 brutto verdienen.
Lohn-/Gehaltszettel
Einklagbares Recht auf monatliche Lohnabrechnung.
Informationspflicht
Teilzeitbeschäftigte müssen über freie Vollzeitstellen in Betrieben informiert werden.
Pensionsanpassung
Die Pensionen steigen am 1. Jänner um 1,2 Prozent.
Teilpension Sonderform der Altersteilzeit. Die Arbeitszeit kann um 40 bis 60 Prozent reduziert werden, für die Gehaltseinbußen gibt es einen 50-prozentigen Ersatz vom AMS.
Kindererziehungszeiten
Auch Frauen mit weniger als 15 Beitragsjahren bekommen pro Kind vier Jahre für die Pension angerechnet.
Gesundheit
Die Spitäler der Steiermark und Wiens arbeiten bereits seit 2015 mit der elektronischen Gesundheitsakte ELGA, Anfang 2016 kommen Niederösterreich und Kärnten (sowie die Einrichtungen der Unfallversicherung AUVA) dazu, im Herbst die restlichen Bundesländer; niedergelassene ÄrztInnen freiwillig ab Mitte des Jahres.
Höchsbeitragsgrundlage (ASVG)
Monatlich: € 4.860
Geringfügigkeitsgrenzen
Monatlich € 415,72 bzw. € 31,92 täglich
Mit kollegialen Grüßen
Eurer Vertreter!